Dirk Toepffer (CDU): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kollege Heere, Sie haben am vergangenen Freitag – wir reden hier ja viel über Spekulieren – in einer Pressemitteilung Ihrer Fraktion explizit behauptet, dass es sich bei den mittlerweile festgestellten und eingeräumten Vergabeverstößen um fahrlässige Fehler handelt. So steht das da ausdrücklich drin. (Gerald Heere [GRÜNE]: Das habe ich heute auch gesagt!)
– Sie nicken. Gut. Mittlerweile wissen wir ja auch, dass die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt und die Dinge offensichtlich anders sieht. Offensichtlich hält es man es dort wohl für möglich, dass es sich um vorsätzliche Verstöße handelt; denn sonst müsste man nicht ermitteln. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Woher haben Sie die Erkenntnis, dass es fahrlässige Verstöße sind? Und wollen Sie diese Behauptung angesichts der Ermittlungen weiterhin aufrechterhalten? (Beifall bei der CDU und bei der FDP – Helge Limburg [GRÜNE]: Sie wissen genau, dass Ermittlungen keine Urteile sind! Das haben Sie schon mal gemacht! Gerade Sie als Anwalt!)
Vizepräsident Karl-Heinz Klare: Vielen Dank, Herr Toepffer. – Herr Heere, Sie möchten antworten. Bitte schön!
Gerald Heere (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Toepffer, als Jurist wissen Sie, dass Vorwürfe erst einmal nur im Raum stehen und, solange sie nicht belegt sind, auch keine Wirkung für eine Verurteilung oder sonst etwas herbeiführen. Insofern sollten Sie nicht sagen, Sie wüssten schon genau, dass es sich um vorsätzliche Verstöße handele. Ich habe letzte Woche und auch heute gesagt, dass es sich für mich nach den mir bekannten Vorlagen und nach dem, was in der Presse gestanden hat usw