Wenn Sie Ihre Stimme nicht direkt am Wahlsonntag abgeben können, so bietet Ihnen das Niedersächsische Landeswahlgesetz zwei Möglichkeiten Ihre Stimme schon vorzeitig abzugeben. Diese Möglicheiten sind:
1. die Briefwahl
2. die vorzeitige Stimmabgabe im Rathaus
Aber auch wenn Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abgeben, so wird diese doch erst am Wahlsonntag ausgewertet und gezählt.
Und so funktioniert es:
- Per Briefwahl wählen
Mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte können Sie die Briefwahl beantragen:
Karte ausfüllen und an die angegebene Adresse senden. Sie können die Briefwahl auch schriftlich per E-Mail (Briefwahl@Hannover-Stadt.de) beantragen.Die Stadt Hannover bietet zudem die Möglichkeit, die Unterlagen online auf www.hannover.de anzufordern.
Ihre Wahlunterlagen bekommen Sie per Post. Schicken Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig an die Briefwahlstelle zurück. Sonst kann Ihre Stimme nicht gezählt werden! Die Rücksendung erfolgt in Deutschland portofrei per Post. - Direkt im Rathaus oder Bürgeramt wählen
Nutzen Sie die Gelegenheit und wählen Sie während der Öffnungszeiten direkt im Rathaus oder im Bürgeramt Podbi-Park (Briefwahlstellen). Dies ist ab dem 26. September bis zum 13. Oktober (montags, dienstags, donnerstags und freitags bis 18 Uhr, mittwochs bis 15 Uhr. Am Freitag, den 13. Oktober bis 13 Uhr) möglich.
Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis.
Wenn Sie sich detaillierter über die Landtagswahls informieren möchten, finden Sie unter den folgenden Links weitere Informationen:
Landtagswahl 2017 – Grundzüge des Wahlsystems