Gut gemacht, Emmely!

Nach zwei Jahren sitzt Emmely heute wieder an der Kasse bei Kaiser’s. Emmely wurde nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen. Behauptet wurde, dass sie die beiden gefundenen Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro eingelöst bzw. unterschlagen habe. Die Kassiererin klagte. Das Bundesarbeitsgericht als dritte Instanz hebte die Kündigung wegen Unverhältnismäßigkeit auf. Eine einmalige Bagatelle könne nicht das in 31 Jahren erarbeitete Vertrauen zerstören.

Emmely reiht sich in eine Reihe von Bagatellkündigungen ein. Die Betroffenen sind meistens älter und seit Jahrzehnten im Unternehmen. In solchen Fällen kommt oft der Verdacht auf, dass der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen wollte und nach einem Vorwand suchte, um die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter vor die Tür zu setzen.

Zwei Dinge hat das Bundesarbeitsgericht erreicht:
1. In Zukunft müssen die langjährige Mitarbeit und das Bagatelldelikt abgewogen werden.
2. Bevor fristlos gekündigt wird, muss eine Abmahnung erfolgen.

Ich begrüße diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

Ihr
Dirk Toepffer