Mindestlohn für Pflegekräfte

Wir werden alle einmal alt und vielleicht auf Pflege angewiesen sein. Umso wichtiger ist es Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Zukunft der Pflege sichert, gerade weil pflegendes Fachpersonal einer hohen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt ist. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört die Umsetzung des Mindestlohnes für Pflegehilfskräfte. Künftig wird es Stundenlöhne von 4,50 bis 6 Euro nicht mehr geben. Ab dem 01. August 2010 erhalten Pflegehilfskräfte einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde im Westen und 7,50 Euro die Stunde im Osten. Diese Regelung ist bis Ende 2014 befristet. Dann wird geprüft, wie erfolgreich sie war. Unter die Regelung des Mindestlohnes fallen auch Leiharbeitskräfte.

Die Einführung des Mindestlohnes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Erst recht vor dem Hintergrund, dass ab Mai 2011 der osteuropäische Arbeitsmarkt sich öffnet, galt es Hilfskräfte vor Lohndumping zu schützen. Die Gehälter könnten ohne den festgeschriebenen Mindestlohn unter das Existenzminimum fallen, weil ein bundesweiter Tarifvertrag in der Pflegebranche fehlt. Mit der neuen Regelung müssen sich auch osteuropäische Anbieter von Pflegedienstleistungen auf dem deutschen Markt an den Mindestlohn halten, sodass ein Verdrängungskampf auf dem Arbeitsmarkt ausbleiben wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben werden.

Ihr
Dirk Toepffer