Drei Wochen nach dem Anschlag von Berlin einigten sich nun Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas auf mehrere Maßnahmen, um Gefährder stärker zu kontrollieren und so die innere Sicherheit zu verbessern.
So sollen beispielsweise Wohnsitzauflagen bei auffällig gewordenen Asylbewerbern verschärft, der Ausreisegewahrsam verlängert oder die Abschiebehaft erleichtert werden.
Auch die elektronische Fußfessel soll zu Überwachung der Gefährder eingesetzt werden. Diese Maßnahme wird derzeit besonders in Juristenkreisen noch diskutiert, die rechtliche Durchsetzbarkeit angezweifelt. Bis jetzt darf die Fußfessel nur bei bereits verurteilten Straftätern über einen bestimmten Zeitraum angeordnet werden, nicht aber bei Personen, die zwar der Terrorgefahr verdächtigt werden, allerdings noch keine konkrete Straftat begangen haben. Die Einführung der Fußfessel gegen Gefährder würde die Rechte des Einzelnen beschränken – jedoch im Wohle der allgemeinen Sicherheit.
Meiner Meinung nach ist die Fußfessel ein sehr wirksames Instrument, um zum Beispiel den Aufenthaltsort der Gefährder auszumachen. Es muss verhindert werden, dass diese, wie im Falle Amris, beliebig durch das Land reisen und sich so der Kontrolle der Behörden entziehen können. (Auch in den USA wird die Fußfessel vielfach eingesetzt und hat sich bewährt.)
Die Anwendung der Fußfessel soll sich jedoch nicht auf von den Ländern als Gefährder eingestufte Islamisten mit deutschem Pass erstrecken. Daher fordert die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion eine dementsprechende Gesetzesänderung. Die Maßnahmen des neuen Sicherheitspaketes sollen auch auf diese Gruppe von Gefährdern anwendbar sein. Es muss sich dringend an die aktuelle sicherheitspolitische Lage angepasst werden. Wichtig ist jedoch, trotzdem Willkürmaßnahmen entgegenzuwirken, in dem der gerechtfertigte Einsatz der oben genannten Maßnahmen ständig kontrolliert und überprüft wird.